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EU-Ausland: So Reisende nicht in die Roaming-Falle

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Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) warnt vor Kostenfallen beim Telefonieren im EU-Ausland. Eine solche droht zum Beispiel, wenn ausländische Sonderrufnummern gewählt werden. 

Ruft ein Flugpassagier in Frankreich etwa nach den Annullierung seines Fluges die Airline über eine französische Hotline-Nummer an, die als kostenlos ausgewiesen ist, kann dies einen Haken haben: Der Anruf ist nur aus dem französischen Netz kostenlos – es werden für ihn also Roaming-Gebühren fällig.

Umgehen kann das, wer sich auf der Internetseite der Airline eine Festnetznummer sucht. Kostenlos sind meistens auch spezielle Rufnummern für Airline-Kunden aus Deutschland, die sich zum Zeitpunkt des Anrufs im EU-Ausland aufhalten. Diese sind auf den deutschen Homepages der Airlines zu finden.

Zu Roaming-Kosten kann es auch kommen, wenn aus dem ausländischen Netz eine als kostenlos ausgewiesene deutsche Sonderrufnummer angewählt wird. Diese starten meistens mit den Ziffern 0800 oder 0180. Auch hier gibt das Europäische Verbraucherzentrum den Tipp, sich gezielt nach einer Rufnummer für Anrufe aus dem EU-Ausland zu erkundigen. 

Roaming ist der Prozess, der möglich macht, dass aus einem anderen Netz als dem heimischen telefoniert oder gesurft werden kann. Die europäischen Mitgliedstaaten haben entschieden, die EU-Roaming-Gebühren bis 2032 auszusetzen. Ausgenommen sind Sonderrufnummern.

https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/InternetTelefon/Roaming/start.html
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