Für Rückkehrer aus dem Sommerurlaub greifen ab Sonntag strengere Testpflichten zum Schutz vor einer Corona-Ausbreitung. «Alle nicht geimpften Einreisenden nach Deutschland müssen sich künftig testen lassen – egal ob sie mit dem Flugzeug, Auto oder der Bahn kommen», sagte Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU). «Damit reduzieren wir das Risiko, dass zusätzliche Infektionen eingetragen werden.» Das Bundeskabinett beschloss die Verordnung, die auch eine neue Einstufung für weltweite Risikogebiete regelt, am Freitag – noch kurz vor dem Ende der großen Ferien in den ersten Bundesländern.
Extra-Aufwand bedeuten die neuen Vorgaben vor allem für Menschen, die keine vollständige Impfung haben, was auch die meisten älteren Kinder betrifft. Denn die Testpflicht entsteht daraus, dass eine generelle Nachweispflicht eingeführt wird. Ab diesem Sonntag müssen alle ab 12 Jahren bei der Einreise belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder eben einem negativen Testergebnis. Eine solche Vorgabe gibt es bisher schon für alle Flugpassagiere.
Spahn warb angesichts des inzwischen schwächeren Andrangs auf Impfungen in Deutschland denn auch noch einmal für den praktischen Nutzen. Reisen sei mit Impfung generell leichter. Geimpfte sparten sich Tests und müssten grundsätzlich nicht in Quarantäne. «Das Impfangebot an alle im Sommer steht. Wir haben genügend Impfstoff.»
Allerdings gilt für alle, die aus Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten kommen, eine Testpflicht ohne Ausnahmen. «Ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis sind in diesem Fall nicht ausreichend», heißt es in der Verordnung.
Generell muss man den jeweiligen Nachweis bei der Einreise dabei haben und bei «stichprobenhaften» Überprüfungen durch die Behörden vorlegen. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Start zeigen, in grenzüberschreitenden Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. Direkte Grenzkontrollen aller einreisenden Autos sind nicht vorgesehen – man soll aber zumindest mit Überprüfungen rechnen müssen. Für Bayern kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) verstärkt Stichproben und Kontrollen mittels Schleierfahndung an. Die Gesundheitsämter sollten außerdem 20 Prozent der digitalen Einreiseanmeldungen überprüfen, sagte er dem Magazin «Der Spiegel».
Ein Überblick über weitere konkrete Regeln bei Einreisen:
NACHWEISPFLICHT: Alle ab zwölf Jahren müssen künftig bei der Einreise belegen können, dass bei ihnen das Übertragungsrisiko verringert ist: mit dem Nachweis einer Impfung, einem Nachweis als Genesener oder einem negativen Testergebnis. Diese Vorgabe gab es schon für alle Flugpassagiere, nun gilt sie auch für Einreisen per Auto, Bahn oder Schiff.
VIRUSVARIANTENGEBIETE: Bei einem Aufenthalt in Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten ist ein Testnachweis Pflicht. Nachweise als Genesener oder Geimpfter reichen in diesem Fall nicht.
KONTROLLEN: Den jeweiligen Nachweis muss man bei der Einreise dabei haben und bei «stichprobenhaften» Überprüfungen durch die Behörden vorlegen. Flugreisende müssen der Airline den Nachweis schon vor dem Start zeigen, in grenzüberschreitenden Zügen soll es auch während der Fahrt möglich sein. Grenzkontrollen aller Autos sind nicht geplant.
TESTS: Im Ausland sind Schnelltests oder PCR-Tests möglich – auf eigene Kosten. Schnelltests dürfen bei der Einreise in Deutschland höchstens 48 Stunden alt sein, PCR-Tests 72 Stunden. Für Schnelltests verkürzt sich die Frist bei Virusvariantengebieten auf 24 Stunden.
RISIKOGEBIETE: Künftig gibt es statt drei nur noch zwei Kategorien für weltweite Regionen mit höherem Infektionsrisiko. Neben den Virusvariantengebieten sind dies «Hochrisikogebiete» mit besonders hohen Fallzahlen. Ein Indiz: eine Sieben-Tage-Inzidenz von «deutlich mehr als 100». Betrachtet werden sollen aber auch andere Faktoren.
QUARANTÄNE: Rückkehrer aus Hochrisikogebieten müssen zehn Tage in Quarantäne, die frühestens ab dem fünften Tag mit einem negativen Test beendet werden kann. Für Kinder unter zwölf endet die Quarantäne generell nach dem fünften Tag nach Einreise. Geimpfte und Genesene müssen nicht in Quarantäne. Bei Virusvariantengebieten gilt weiterhin eine in der Regel nicht verkürzbare Quarantäne von 14 Tagen.
ANMELDUNG: Urlauber aus Hochrisiko- oder Virusvariantengebieten müssen sich weiter beim amtlichen digitalen Einreiseportal anmelden. Auch Test-, Impf- oder Genesenennachweise sind dort hochzuladen, sobald man sie hat.
SANKTIONEN: Bei Verstößen drohen Bußgelder – etwa gegen die Pflicht sich anzumelden, Nachweise vorzulegen oder in Quarantäne zu gehen. Auch Verkehrsunternehmen drohen Bußgelder bei Verstößen. Generell können Bußgelder bei krassen Verstößen bis zu 25 000 Euro betragen.