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Messeverbot in Baden-Württemberg ab dem 20. Dezember 2021

Messeverbot in Baden-Württemberg

Foto: Landesmesse Stuttgart / Roland Halbe]

Messeverbot in Baden-Württemberg: Die Landesregierung passt die Corona-Regeln zum 20. Dezember 2021 an. Dann gilt auch eine Obergrenze für Treffen von Geimpften und Genesenen. Zudem gibt es unter anderem ein Ansammlungs- und Verweilverbot an Silvester. Messen und Ausstellungen sind nicht mehr erlaubt. Die Reisemesse CMT im Januar ist bereits abgesagt worden. (Urlaubsnews berichtete) Weitere Messen dürften folgen.

In der derzeitigen Alarmstufe II gelten künftig auch Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Treffen mit ausschließlich geimpften oder genesenen Personen sind nur noch mit maximal 50 Personen in Innenräumen und mit maximal 200 Personen im Freien gestattet. Damit setzt das Land einen Beschluss der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund (MPK) um. Daneben kann an Silvester auf von den Behörden festzulegenden öffentlichen Plätzen ein Ansammlungs- und Verweilverbot gelten. Um größere Ansammlungen zu vermeiden, sollen dort keine Gruppen von mehr als zehn Personen zusammenkommen. Mit der neuen Verordnung werden zudem Messen untersagt.

Die geänderte Corona-Verordnung tritt am kommenden Montag, den 20. Dezember 2021, in Kraft.

Messeverbot in Baden-Württemberg: Die wichtigsten Anpassungen im Überblick

Messeverbot in Baden-Württemberg

Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 17. Januar 2022, wird aber fortlaufend auf den Prüfstand gestellt und an das aktuelle Infektionsgeschehen angepasst.

Messeverbot in Baden-Württemberg: Sonderfonds für Messen und Ausstellungen

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut sagte zur Änderung der Corona-Verordnung, mit der anderem Messen und Ausstellungen in der Alarmstufe II untersagt werden: „Wir befinden uns mitten in der vierten Welle der Pandemie, die uns wiederum mit voller Wucht trifft. Als Wirtschaftsministerin setze ich mich selbstverständlich dafür ein, dass das Wirtschaftsleben in allen Bereichen stattfinden kann, solange die pandemische Lage dies zulässt. Ich sehe aber mit großer Sorge, dass wir trotz verstärktem Impfgeschehen, Hygienemaßnahmen und Kontaktbeschränkungen weiterhin eine sehr kritische Situation auf den Intensivstationen haben.

Daher ist es leider unumgänglich, dass wir im Kampf gegen die Pandemie zu zusätzlichen Maßnahmen greifen, um Kontakte weiter zu reduzieren. Ich bedaure sehr, dass sich die Landesregierung nach sorgfältiger Abwägung daher dazu entschließen musste, Messen und Ausstellungen im Land in der Alarmstufe II zu untersagen“, so die Ministerin. „Ich bin froh, dass der Bund im Oktober mit dem Sonderfonds für Messen und Ausstellungen eine Art Versicherung für die Planungskosten der Messeveranstalter geschaffen hat, den die Veranstalter bei einer Corona-bedingten Untersagung in Anspruch nehmen können.“ Baden-Württemberg übernimmt neben Nordrhein-Westfalen eine koordinierende Funktion auf Seiten der Bundesländer.

Fragen und Antworten zur Corona-Verordnung

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