Wer einen Urlaub in einer schönen Unterkunft buchen möchte, dem begegnet häufig das Wort «Resort» – klingt schick und ein bisschen luxuriös. Das muss es aber nicht sein.
Urlaub in einem Resort klingt in vielen Ohren wohl ein bisschen exklusiver als Urlaub im Hotel. Doch gibt es überhaupt einen klar definierten Unterschied? Zumal sich in Reisekatalogen auch der gekoppelte Begriff findet: «Resort-Hotel» oder «Hotel-Resort». Ist das «Resort» vielleicht nur ein wohlklingelndes Marketingwort?
Der Hotelverband Deutschland IHA erklärt zu dieser Frage: Es gebe zumindest in Deutschland keine Legaldefinition, was ein «Resort» ist. Jeder Beherbergungsbetrieb könne sich so nennen.
Weiche Grenzen ziehe hier allein das allgemeine Wettbewerbsrecht, Stichwort Irreführung. Was so viel heißt wie: Eine spartanische Kleinstpension könnte juristischen Ärger mit einem Konkurrenzbetrieb bekommen, wenn es großspurig als edles Resort wirbt.
In der Praxis sind Resorts oder Resort-Hotels oft weitläufige Anlagen etwa mit Gastronomie, Kinderbetreuung, Wellness– oder Sportangeboten. Das muss aber nicht so sein. Urlauberinnen und Urlauber müssen also vor der Reise im Detail prüfen, was genau eine Unterkunft bietet und ob das den eigenen Wünschen und Vorstellungen entspricht.