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Einreiseregeln Südtirol –  Was Reisende im Winterurlaub 2021 und 2022 beachten müssen

Reschensee / Südtirol. Foto: IDM Südtirol. Fotograf: BENJAMIN PFITSCHE

Einreiseregeln Südtirol UPDATE 30.12.2021:

Deutschland hat Italien aufgrund der Corona-Virusinfektion als Hochrisikogebiet eingestuft. Die deutsche Regierung stuft damit auch Südtirol mit den gleichen Kriterien ein, auch Kanada und San Marino sind gefährdet! Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für 10 Tage unter Quarantäne gestellt werden und kann die Quarantäne mit einem negativen Test frühestens 5 Tage nach der Einreise verlassen.

Einreiseregeln Südtirol Für einen sicheren Winterurlaub gelten neue Einreiseregeln ab sofort und bis einschließlich 15. Januar 2022: Für alle Einreisenden aus EU- oder Schengen Staaten über sechs Jahren gilt unabhängig vom Impfstatus eine Testpflicht.

Das bedeutet: Bei Einreise nach Italien muss ein negativer PCR-Test vorliegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Antigentests haben eine maximale Gültigkeit von 24 Stunden. Zudem ist vor der Einreise das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form) auszufüllen.

Ungeimpfte Personen müssen sich außerdem nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne begeben. Nach Ablauf der Quarantäne müssen sie einen weiteren PCR- oder Antigentest vorlegen. Keine Isolationspflicht besteht für Geimpfte, deren in der EU zugelassene Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegt, sowie Personen, die in den letzten sechs Monaten von einer Covid-19-Infektion genesen sind. Ebenfalls von der Quarantäne befreit sind Minderjährige, die mit einem geimpften oder genesenen Elternteil aus dem EU- oder Schengen-Raum einreisen.

Einreiseregeln Südtirol: Alles im Detail

Einreiseregeln Südtirol
Einreiseregeln Südtirol: Es ist nicht immer einfach alles zu durchschauen!

Einreiseregeln Südtirol: Einreise aus EU-Ländern und den Schengenstaaten

Die Einreise nach Italien ist aus allen EU- oder Schengen-Staaten (Länder der LISTE C) mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU (sog. EU-Green Pass) möglich. Es gelten folgende Regelungen:

Für Geimpfte und Genesene 

Für Ungeimpfte:

Für Minderjährige

Einreiseregeln Südtirol: Einreise aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland

Quarantäne bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und den übrigen D-Ländern für Geimpfte nicht mehr notwendig

Bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland müssen vollständig geimpfte Personen, die eine Bescheinigung eines negativen Covid-19-Tests (Molekular- oder Antigentest) mitführen, der innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden ist, nicht mehr in Quarantäne. Ebenso sind vollständig geimpfte Personen, welche aus bestimmten Nicht-EU-Ländern (D-Länder) einreisen oder sich 14 Tage vor der Einreise nach Italien dort aufgehalten oder diese durchquert haben, die bei Einreise im Besitz einer Bescheinigung eines negativen Covid-19-Tests (Molekular- oder Antigentest) sind, der innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden ist, von der Quarantänepflicht befreit.

Der Nachweis der vollständigen Impfung kann durch Vorlage des entsprechenden Green Pass oder einer sonstigen Impfbescheinigung erfolgen, die von den zuständigen Gesundheitsbehörden nach einer von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) validierten Impfung ausgestellt wurde.

Nicht geimpfte Personen müssen für die Einreise aus bestimmten Nicht-EU-Ländern (D-Länder) weiterhin im Besitz einer Bescheinigung eines negativen Covid-19-Tests (Molekular- oder Antigentest) sein, der innerhalb von 72 Stunden (Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland 48 Stunden) vor der Einreise durchgeführt worden ist, sich einer 5-tägigen Quarantäne unterziehen und nach Ablauf der Quarantäne einen weiteren Covid-19-Test durchführen.

Auch weiterhin muss vor Einreise aus diesen Staaten nach Italien die ONLINE-REGISTRIERUNG über das Europäische Digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) und die Meldung beim Südtiroler Sanitätsbetrieb vorgenommen werden.

Einreiseregeln Südtirol: Einreise aus Indien, Bangladesch, Sri Lanka und Brasilien

Mit der Verordnung des Gesundheitsministers ist das Einreiseverbot für Indien, Bangladesch, Sri Lanka und Brasilien für Personen, die sich in den 14 Tagen vor der Einreise nach Italien in Indien, Bangladesch oder Sri Lanka aufgehalten haben oder durchgereist sind unverändert verlängert worden.

Einreise aus Kanada, Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika

Personen, welche aus Kanada, Japan oder den Vereinigten Staaten von Amerika einreisen oder sich 14 Tage vor der Einreise nach Italien dort aufgehalten oder diese durchquert haben, sind nun verpflichtet

Einreiseregeln Südtirol: Einreise aus Südafrika, Lesotho, Botsuana, Simbabwe, Mosambik, Namibia oder Eswatini

Aufgrund einer neuen Coronavirus-Variante hat das Gesundheitsministerium in Rom am 26. November 2021, mittels Vorordnung die Einreisebestimmungen nach Italien abgeändert.
Für Personen, welche sich in den letzten 14 Tagen in Südafrika, Lesotho, Botsuana, Simbabwe, Mosambik, Namibia oder Swasiland aufgehalten haben, gilt nun ein Einreise- und Durchreiseverbot nach Italien bis vorläufig Mittwoch, 15. Dezember 2021. Die Verordnung sieht zudem die Einstellung des Flugverkehrs zwischen Italien und den genannten Ländern vor.

Einreiseregeln Südtirol: Einreise aus anderen Regionen & autonomen Provinzen Italiens

Südtirol ist gelbe Zone. Für die Anreise aus einer anderen Region oder autonomen Provinz, die als weiße oder gelbe Zone eingestuft ist, benötigen Reisende keinerlei Nachweis. Erfolgt die Anreise aus einer Region oder autonomen Provinz, die als orange oder rot eingestuft ist, benötigen die Gäste einen Grünen Pass. Reisen aus beruflichen, gesundheitlichen oder anderen notwendigen Gründen sowie für die Rückreise zum Wohnort in und aus orange oder rot eingestufte Zonen erfolgen auch weiterhin ohne Grünen Pass.

Einreiseregeln Südtirol: Erfolgt die Anreise mit öffentlichen

Verkehrsmitteln wie Fernzügen, Reisebussen und Flugzeugen wird der Grüne Pass benötigt.

Einreise ohne COVID-Zertifikat der EU

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