Einreiseregeln Südtirol UPDATE 30.12.2021:
Deutschland hat Italien aufgrund der Corona-Virusinfektion als Hochrisikogebiet eingestuft. Die deutsche Regierung stuft damit auch Südtirol mit den gleichen Kriterien ein, auch Kanada und San Marino sind gefährdet! Wer aus einem Hochrisikogebiet einreist und nicht vollständig geimpft oder genesen ist, muss für 10 Tage unter Quarantäne gestellt werden und kann die Quarantäne mit einem negativen Test frühestens 5 Tage nach der Einreise verlassen.
Einreiseregeln Südtirol Für einen sicheren Winterurlaub gelten neue Einreiseregeln ab sofort und bis einschließlich 15. Januar 2022: Für alle Einreisenden aus EU- oder Schengen Staaten über sechs Jahren gilt unabhängig vom Impfstatus eine Testpflicht.
Das bedeutet: Bei Einreise nach Italien muss ein negativer PCR-Test vorliegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Antigentests haben eine maximale Gültigkeit von 24 Stunden. Zudem ist vor der Einreise das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form) auszufüllen.
Ungeimpfte Personen müssen sich außerdem nach der Einreise für fünf Tage in Quarantäne begeben. Nach Ablauf der Quarantäne müssen sie einen weiteren PCR- oder Antigentest vorlegen. Keine Isolationspflicht besteht für Geimpfte, deren in der EU zugelassene Impfung nicht länger als neun Monate zurückliegt, sowie Personen, die in den letzten sechs Monaten von einer Covid-19-Infektion genesen sind. Ebenfalls von der Quarantäne befreit sind Minderjährige, die mit einem geimpften oder genesenen Elternteil aus dem EU- oder Schengen-Raum einreisen.
Einreiseregeln Südtirol: Alles im Detail
Einreiseregeln Südtirol: Einreise aus EU-Ländern und den Schengenstaaten
Die Einreise nach Italien ist aus allen EU- oder Schengen-Staaten (Länder der LISTE C) mit dem digitalen COVID-Zertifikat der EU (sog. EU-Green Pass) möglich. Es gelten folgende Regelungen:
Für Geimpfte und Genesene:
- Nachweispflicht: Nachweis einer vollständigen Corona-Schutzimpfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel Agentur (EMA) anerkannten Impfstoff, der nicht älter als 9 Monate sein darf, oder der Nachweis, in den letzten 6 Monaten von einer Covid-19-Infektion genesen zu sein.
- Testpflicht: Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines negativen Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- Anmeldepflicht: Vor der Einreise ist das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form – dPLF) auszufüllen.
Für Ungeimpfte:
- Testpflicht: Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines negativen Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf.
- Anmeldepflicht: Vor der Einreise ist das digitale Einreiseformular (Digital Passenger Locator Form – dPLF) auszufüllen. Es wird derzeit geprüft, ob in diesem Fall zudem eine Meldung an den Sanitätsbetrieb notwendig ist.
- Isolationspflicht: Sich für einen Zeitraum von 5 Tagen einer Isolation zu unterziehen.
- Weiterer Covid-19 Test: Durchführung eines weiteren Abstrichs (Molekular- oder Antigentest) nach Ablauf der 5-tägigen Quarantäne.
Für Minderjährige:
- Minderjährige bis 17 Jahren (nicht vollendete 18 Jahre), die mit einem Elternteil reisen, das aufgrund einer Impfbescheinigung oder Genesungsbescheinigung von der Isolationspflicht befreit ist, sind ebenfalls von der Isolation befreit.
- Kinder über 6 Jahren müssen für die Einreise in jedem Fall den Nachweis eines negativen PCR-Tests, der nicht älter als 48 Stunden sein darf, oder eines negativen Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, vorweisen.
- Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit.
Einreiseregeln Südtirol: Einreise aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland
Quarantäne bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland und den übrigen D-Ländern für Geimpfte nicht mehr notwendig
Bei Einreise aus dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland müssen vollständig geimpfte Personen, die eine Bescheinigung eines negativen Covid-19-Tests (Molekular- oder Antigentest) mitführen, der innerhalb von 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden ist, nicht mehr in Quarantäne. Ebenso sind vollständig geimpfte Personen, welche aus bestimmten Nicht-EU-Ländern (D-Länder) einreisen oder sich 14 Tage vor der Einreise nach Italien dort aufgehalten oder diese durchquert haben, die bei Einreise im Besitz einer Bescheinigung eines negativen Covid-19-Tests (Molekular- oder Antigentest) sind, der innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden ist, von der Quarantänepflicht befreit.
Der Nachweis der vollständigen Impfung kann durch Vorlage des entsprechenden Green Pass oder einer sonstigen Impfbescheinigung erfolgen, die von den zuständigen Gesundheitsbehörden nach einer von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) validierten Impfung ausgestellt wurde.
Nicht geimpfte Personen müssen für die Einreise aus bestimmten Nicht-EU-Ländern (D-Länder) weiterhin im Besitz einer Bescheinigung eines negativen Covid-19-Tests (Molekular- oder Antigentest) sein, der innerhalb von 72 Stunden (Vereinigte Königreich Großbritannien und Nordirland 48 Stunden) vor der Einreise durchgeführt worden ist, sich einer 5-tägigen Quarantäne unterziehen und nach Ablauf der Quarantäne einen weiteren Covid-19-Test durchführen.
Auch weiterhin muss vor Einreise aus diesen Staaten nach Italien die ONLINE-REGISTRIERUNG über das Europäische Digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) und die Meldung beim Südtiroler Sanitätsbetrieb vorgenommen werden.
Einreiseregeln Südtirol: Einreise aus Indien, Bangladesch, Sri Lanka und Brasilien
Mit der Verordnung des Gesundheitsministers ist das Einreiseverbot für Indien, Bangladesch, Sri Lanka und Brasilien für Personen, die sich in den 14 Tagen vor der Einreise nach Italien in Indien, Bangladesch oder Sri Lanka aufgehalten haben oder durchgereist sind unverändert verlängert worden.
Einreise aus Kanada, Japan und den Vereinigten Staaten von Amerika
Personen, welche aus Kanada, Japan oder den Vereinigten Staaten von Amerika einreisen oder sich 14 Tage vor der Einreise nach Italien dort aufgehalten oder diese durchquert haben, sind nun verpflichtet
- bei der Einreise den Green Pass oder eine gleichwertige Bescheinigung mitzuführen,
- zusätzlich im Besitz einer Bescheinigung eines negativen Covid-19-Tests (Molekular- oder Antigentest) zu sein, der innerhalb von 72 Stunden vor der Einreise durchgeführt worden ist,
- und die ONLINE-REGISTRIERUNG über das Europäische Digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) vor Einreise vorzunehmen.
Einreiseregeln Südtirol: Einreise aus Südafrika, Lesotho, Botsuana, Simbabwe, Mosambik, Namibia oder Eswatini
Aufgrund einer neuen Coronavirus-Variante hat das Gesundheitsministerium in Rom am 26. November 2021, mittels Vorordnung die Einreisebestimmungen nach Italien abgeändert.
Für Personen, welche sich in den letzten 14 Tagen in Südafrika, Lesotho, Botsuana, Simbabwe, Mosambik, Namibia oder Swasiland aufgehalten haben, gilt nun ein Einreise- und Durchreiseverbot nach Italien bis vorläufig Mittwoch, 15. Dezember 2021. Die Verordnung sieht zudem die Einstellung des Flugverkehrs zwischen Italien und den genannten Ländern vor.
Einreiseregeln Südtirol: Einreise aus anderen Regionen & autonomen Provinzen Italiens
Südtirol ist gelbe Zone. Für die Anreise aus einer anderen Region oder autonomen Provinz, die als weiße oder gelbe Zone eingestuft ist, benötigen Reisende keinerlei Nachweis. Erfolgt die Anreise aus einer Region oder autonomen Provinz, die als orange oder rot eingestuft ist, benötigen die Gäste einen Grünen Pass. Reisen aus beruflichen, gesundheitlichen oder anderen notwendigen Gründen sowie für die Rückreise zum Wohnort in und aus orange oder rot eingestufte Zonen erfolgen auch weiterhin ohne Grünen Pass.
Einreiseregeln Südtirol: Erfolgt die Anreise mit öffentlichen
Verkehrsmitteln wie Fernzügen, Reisebussen und Flugzeugen wird der Grüne Pass benötigt.
Einreise ohne COVID-Zertifikat der EU
- Sind Sie weder geimpft, noch genesen, noch getestet, können Sie unter folgenden Bedingungen in Italien einreisen:
– Sie begeben sich in eine 5-tägige Quarantäne in Ihrer Unterkunft am Zielort.
– Sie registrieren sich online beim Südtiroler Sanitätsbetrieb.
– Sie führen einen Antigen- oder PCR-Test am Ende der 5-tägigen Quarantäne durch.
- Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht befreit.