Koffer auspacken, Wäsche waschen: Nach dem Urlaub gibt es zu Hause einiges zu erledigen. Doch auch Wochen später bekommen Autofahrerinnen- und -fahrer manchmal noch ein Souvenir in den Briefkasten. Wer mit Auto oder Mietwagen unterwegs war und gegen die ausländischen Verkehrsregeln verstieß, erhält einen Strafzettel aus dem Ausland. Der Mietwagen-Anbieter Sunny Cars erklärt, was es damit auf sich hat und wie Betroffene am besten reagieren.
Wie Strafzettel aus dem Urlaub bis nach Hause kommen
Mittlerweile vollstrecken Behörden Verkehrsdelikte, die im Ausland stattfanden, auch hierzulande. Ausländische Ämter übergeben den Tatbestand an die inländischen Kolleginnen und Kollegen. Diese kümmern sich darum, wenn noch Zahlungen ausstehen. Die Schweiz verfügt dafür über Polizeiabkommen mit einigen Ländern. EU-Länder ahnden grundsätzlich Verkehrsstrafen aus anderen EU-Ländern. In Deutschland lässt sich allerdings nach dem Herkunftsland des Knöllchens unterschieden. Während Behörden Strafzettel aus Österreich schon ab 25 Euro verfolgen, kommen sie bei weiteren EU-Staaten erst ab 70 Euro zum Einsatz. Strafen aus Ländern außerhalb der EU, wie Albanien, Montenegro der Schweiz, lassen sich übrigens in Deutschland grundsätzlich nicht vollstrecken.
Was passiert, wenn das Urlaubsknöllchen unbezahlt bleibt
Statt Verkehrsstrafen aus dem Ausland auszusitzen oder den Bescheid wegzuwerfen, gilt es diesen fristgerecht und in voller Höhe zu begleichen. Bei zügiger Bezahlung winken teilweise großzügige Rabatte auf die anfallenden Bußgelder. Andernfalls besteht in einigen EU-Ländern bei Nicht-Zahlung auch die Möglichkeit empfindlicher Strafen, wie Zwangsmittel, Geld- oder sogar Freiheitsstrafen. Zudem gelten in den Urlaubsdestinationen bei offenen Bußgeldern teils lange Verjährungsfristen. Die ausländische Polizei kennt nun das Kennzeichen oder gar die Person. Daher kommt es möglicherweise bei der nächsten Reise zu unangenehmen Folgen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob Reisende in eine reguläre Verkehrskontrolle geraten oder ihren Pass an der Grenze zeigen. Im schlimmsten Fall verwehrt das Reiseland sogar die erneute Einreise.
Verkehrsverstöße mit dem Mietwagen
Grundsätzlich gilt: Strafzetteln und Co übernimmt kein Mietwagen-Anbieter. Daher lässt sich nicht auf eine Kostenerstattung hoffen, die für regelwidriges Fahren oder das Missachten der Straßenverkehrsregeln anfallen. Bei Parksünden und Rasen springt auch nicht irgendeine Versicherung ein. Wer mit dem Mietwagen gegen die im Reiseland gültigen Straßenverkehrsgesetze verstößt, bezahlt also die dafür gegebenenfalls anfallenden Gebühren selbst. In den meisten Fällen erhalten Kundinnen und Kunden dazu eine Nachricht über das Bußgeld von ihrem Fahrzeugflottenanbieter vor Ort. In der Regel erhebt dieser dann zusätzlich pro Bußgeldbescheid eine entsprechende Verwaltungsgebühr für seine Mehrarbeit. Wer also beispielsweise drei Strafzettel wegen zu schnellem Fahren kassiert, zahlt zudem auch dreimal diese Gebühr. Den Original-Bußgeldbescheid bekommen Reisende von den zuständigen örtlichen Behörden zugesandt. Wie auch beim privaten PKW gilt es dann, die Angelegenheit auch direkt mit diesen zu klären.
Strafzettel im Urlaub vermeiden
Um gar nicht erst einen Bußgeldbescheid zu kassieren, empfiehlt es sich, genauestens auf die lokalen Gegebenheiten Acht zu geben. Wie unterschiedlich diese ausfallen, zeigt das Beispiel Falschparken. In Kroatien weisen blaue Markierungen auf den Straßenrändern auf Kurzparkzonen hin. Auch Italien setzt auf Farben, blaue Linien kennzeichnen hier jedoch zahlungspflichtige Parklücken. Gelbe oder gelb-schwarze Markierungen geben den Hinweis auf eingeschränkte oder absolute Halteverbote. Rosafarbene Umrisse verweisen auf Parkmöglichkeiten für Schwangere oder Eltern mit Kleinkindern. Gut zu wissen: steht eine eingepackte Parkuhr am Straßenrand, häufig in der Nebensaison, bedeutet dies parken for free. Zurück zur Farbe Blau: Frankreich kennzeichnet damit kostenlose Kurzparkzonen. Hier weisen gelbe Markierungen auf Parkverbotszonen hin und weiße Linien am Straßenrand bedeuten kostenpflichtige Parkmöglichkeiten. Es lohnt also, sich aktiv mit den ländertypischen Verkehrsregeln auseinanderzusetzen. Nur dann entgehen Reisende der Gefahr, nach dem Urlaub eine böse Überraschung in Form eines Bußgeldbescheids zu Hause vorzufinden.