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Stornogebühren – Wer zahlt, wenn die Reise ins Wasser fällt?

von Marc Schnerr

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Stornogebühren – Corona hat unser Reiseverhalten verändert: Statt von langer Hand geplant, ist Reisen spontaner und flexibler geworden. Aber was tun, wenn der Urlaub ins Wasser fällt? Wer kommt für die sogenannten Stornokosten auf? Die Debeka, eine der größten Versicherungen und Bausparkassen in Deutschland, weiß Rat.

Stornogebühren – Kann man eine Reise stornieren?

Die Buchung einer Reise ist ein Vertrag mit dem Reiseveranstalter, von dem man zurücktreten kann. Allerdings ist der Zeitpunkt ganz entscheidend. Kann man eine gebuchte Reise nicht antreten, ist es ratsam, frühzeitig den Kontakt zum Anbieter zu suchen und gemeinsam eine Lösung zu finden. Vielleicht lässt sich der Reisezeitraum noch ändern oder man bucht auf eine andere Person um. Dann fällt lediglich eine Bearbeitungsgebühr an.


Stornogebühren – Pauschalreise


Findet sich keine Alternative und die Reise muss storniert werden, werden Gebühren für den Buchenden fällig. Wie hoch diese sind, ist abhängig von Art der Reise und Zeitpunkt des Stornos. Und sie sind von Anbieter zu Anbieter verschieden, weshalb ein Blick in die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) lohnt. Darin sind die gestaffelten Sätze aufgeführt. Je kurzfristiger man die Reise storniert, desto höher werden die Gebühren. Alles unter den besagten 30 Tagen Storno vor Reiseantritt wird dann teuer und endet kurz vor Beginn sogar beim kompletten Reisepreis.


Stornogebühren – Individualreise

Hat man Hotel und Flug einzeln gebucht, sollte man sich die jeweiligen Vertragsbedingungen ansehen. Hotelbetreiber legen fest, ob kostenlos storniert, Stornogebühren fällig oder der komplette Betrag bezahlt werden muss. Manche Airlines bieten günstige Flugtickets an, die nicht stornierbar sind. Man verzichtet vertraglich auf das Kündigungsrecht. Die Kosten für Steuern und Gebühren kann man aber dennoch zurückfordern.


Wer übernimmt die Stornogebühren ?


Eigentlich bleibt derjenige auf den Kosten sitzen, der die Reise gebucht hat. Mit einer Versicherung für Reiserücktritt sieht das allerdings schon ganz anders aus. Diese übernimmt die Stornokosten bei unerwarteter schwerer Erkrankung, Unfall, Arbeitsplatzwechsel, plötzlicher Arbeitslosigkeit, Komplikationen in der Schwangerschaft oder Schaden am Eigentum (z. B. Hausbrand). Manche Versicherer, wie beispielsweise die Debeka, bieten Pakete an, in denen sogar noch Reiseabbruch und das Gepäck versichert sind.


Stornogebühren – „Höhere Gewalt“


Wird die Reise unzumutbar, weil „höhere Gewalt“ im Spiel ist, ist ein Storno ohne Gebühren möglich. Zur „höheren Gewalt“ zählen beispielsweise politische Unruhen, Naturkatastrophen oder der Preis der Reise schnellt plötzlich in die Höhe. Terrorgefahr rechtfertigt übrigens die kostenlose Stornierung einer Reise nicht. Erst wenn das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausspricht, könnte das ein Indiz sein und man sollte sich an den Reiseveranstalter wenden.


Stornogebühren – Reisen in Zeiten von Corona


Gestern noch problemlos, morgen schon Hochrisiko- oder Virusvariantengebiet – Corona bleibt nach wie vor unberechenbar. Oder man selbst oder ein Mitreisender ist in Quarantäne. Wer dabei auf Nummer sicher gehen will, sollte die Reiserücktrittsversicherung um einen Coronaschutz erweitern.

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